Staubmessung

Im Zuge der ansteigenden Zahl von Kleinfeuerungsanlagen für Festbrennstoffe rückt die Messung von Staubpartikeln in den Fokus. Gerade die kleinen Partikel können gesundheitliche Schädigungen hervorrufen. Die erste BImSchV legt die Grenzwerte und Anforderungen für die Beurteilung von Feinstaubemissionen fest.

1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung)

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Klimaschutz und Emissionsreduktion – eigentlich sind dies Dinge, die Hand in Hand gehen sollten. Wer aber heute CO2-neutral heizen möchte, greift oft auf holzbeschickte Feuerungsanlagen zurück: Eine Zunahme der Feinstaubemissionen und eine klima- und gesundheitsschädliche Belastung der Luft sind die Folgen.

Der Gesetzgeber reagierte auf die drohende Verschlechterung der Luftqualität mit einer Novelle zur „Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung“ (1. BImSchV). Sie legt neue Grenzwerte auch für kleine Feuerungsanlagen ab 4 kW fest und verschärft die Grenzwerte für bestehende Anlagen.

Das neue Feinstaub-Messsystem testo 380 ermöglicht Ihnen eine mühelose und unkomplizierte Messung direkt vor Ort – inklusive grafischer Messwertdarstellung. Die von Testo völlig neu entwickelte Messmethodik erlaubt dem Schornsteinfeger die Überwachung und Durchsetzung der Grenzwerte. Und der Heizungstechniker hat ein Messsystem zur Hand, das ihn optimal unterstützt und mit dem sich Feuerungsanlagen auf minimale Emissionen optimieren lassen.