Energetische Gebäudebeurteilung

Im Zuge weltweit steigender Energiekosten rückt die energetische Beurteilung von Gebäuden immer mehr in den Fokus. Die Beurteilung von Gebäudehüllen sowie der hierfür notwendige Einsatz von Messtechnik werden in unterschiedlichen Normen und Richtlinien beschrieben.

EN 13187 – Wärmebrücken in der Gebäudehülle

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Diese Norm legt ein qualitatives Verfahren mittels Thermografie zum Nachweis wärmetechnischer Störstellen in Gebäudehüllen fest. Sie geht dabei auf die eigentliche thermografische Untersuchung ein, wie auch auf die anschließende Berichtserstellung.

VATh Richtlinie – Bauthermografie

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Diese Richtlinie gibt Information und Übersicht zur Planung, Durchführung und Dokumentation infrarotthermografischer Messungen an Bauwerken oder Bauteilen von Gebäuden. Insbesondere geht sie auf die Anforderungen an Personal und Wärmebildkamera ein.

EN 54190 – Zerstörungsfreie Prüfung – Thermografische Prüfung

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In dieser Norm werden allgemein gehalten die Eigenschaften von Geräten und Anforderungen beschrieben, die bei der thermografischen Prüfung eingesetzt werden, und festgelegt, für welche Anwendungen diese zum Einsatz kommen.

EnEV - Energieausweis

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Seit dem 1. Juli 2008 schreibt die EnEV für den Verkauf oder die Vermietung von Wohneigentum den sog. Gebäudeenergieausweis vor. Er bewertet und klassifiziert den Energieverbrauch von Gebäuden und verschafft somit dem Mieter bzw. dem Käufer Klarheit über die zu erwartenden Heizkosten. Die Bauthermografie wird dazu als Hilfsmittel für das schnelle Aufspüren von problematischen Stellen am Haus eingesetzt.

Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort

Diese Richtlinie schreibt vor, dass, um den vollen Förderbetrag für eine „Energieberatung vor Ort“ zu erhalten, vier thermografische Aufnahmen (inklusive entsprechendem Echtbild zum Vergleich) in den Beratungsbericht integriert werden müssen.