Lebensmittelbranche

Eine der häufigsten Ursachen von Lebensmittel-Vergiftungen ist die ungenügende Kühlung oder Erhitzung von Lebensmitteln. Ob beim Wareneingang, der Produktion, Transport und Lagerung oder der Speisenzubereitung, mit den testo Messgeräten sind Sie auf der sicheren Seite beim Einhalten von Lebensmittel-Normen und Richtlinien, wie z.B. der HACCP-Richtlinie.

HACCP Richtlinie

In der Lebensmittel-Branche sind die HACCP-Richtlinien seit vielen Jahren international gültig. HACCP ist eine Methode zum Risiko-Management, um Lebensmittelsicherheit zu verbessern. Unsere Produkte unterstützen sichere Lebensmittel – Testo wurde mit der HACCP International Zertifizierung ausgezeichnet! Die durch HACCP International durchgeführte Zertifizierung honoriert Produkte, die im Umgang mit Lebensmitteln sicher sind und die Anforderungen der Lebensmittel-Industrie erfüllen. Zu Recht hat Testo die Zertifizierung für die Lebensmittel-Temperatur-Messgeräte und den Frittieröl-Tester von HACCP International erhalten.
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EN 13485

Die beschreibt die Anforderungen, welche die Thermometer für den Gebrauch im Lebensmittelbereich erfüllen müssen. Die Anforderungen beziehen sich unter anderem auf die Art der Messung (Kontakt-/Einstechmessung), den Messbereich, die Messgenauigkeit und die Auflösung des Messgerätes.

EN 13486

In der sind die Prüfungsvorschriften für Thermometer und Temperaturregistriergeräte beschrieben. So werden in der Norm unter anderem der Prüfablauf, die Prüfungsumgebungsbedingungen und die Anforderungen an das Gebrauchsnormal dargestellt.

Testo bietet Ihnen die Möglichkeit, das testo 480 oder testo 735 als Gebrauchsnormal einzusetzen und Ihre vorhandenen Thermometer so auf deren Genauigkeit zu prüfen.

EN 12830

In der europäischen Norm DIN EN 12830 sind alle technischen und funktionalen Eigenschaften von Messgeräten zur Überwachung und Aufzeichnung der Lufttemperatur festgelegt, die für Lager-, Transport- und Verteilungseinrichtungen von gekühlten, gefrorenen oder tiefgefrorenen Lebensmitteln sowie Speiseeis bestimmt sind.

Konformitätserklärung gemäß VO (EG) 1935/2004

Im Verkehr mit Lebensmittelbedarfsgegenständen ist es üblich, Erklärungen zu leisten bzw. Bescheinigungen auszustellen im Hinblick auf die Eignung und Einhaltung der vorgegebenen lebensmittelrechtlichen Konformität.

Die beziehen sich daher bei allen für Lebensmittel bestimmten Testo-Handmessgeräten auf die Messspitze von steckbaren und arretierbaren Fühlern, die bis zu 1 cm vor dem Handgriff in das Lebensmittel eingetaucht bzw. gestochen wird. Bei Geräten mit fest angebrachtem Fühler ist dies das Fühlerrohr bis 1 cm vor dem Übergang zum Kunststoffgehäuse.