Lecksuche
Die Dichtheitsprüfung (besser Gebrauchsfähigkeitsprüfung oder auch Leckmengenmessung genannt) der Leitungsanlage muss alle 12 Jahre wiederkehrend mit einem Messgerät durchgeführt und mit einem Ergebnisprotokoll nachgewiesen werden. Der Betreiber hat damit eine technische Expertise. Manche Gebäudeversicherer halten diese überprüfungen und Nachweise in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen fest. Bei der Gebrauchsfähigkeitsprüfung bzw. Leckmengenmessung wird die Gasleitung stets unter Betriebsbedingungen/ Betriebsdruck geprüft (kein erhöhter Prüfdruck). Ein Messgerät ermittelt bei dieser Prüfung, ob Gas aus der Leitung entweicht und in welcher Menge.