Burgenland

Landesgesetzblatt für das Burgenland

Jahrgang 2000 ausgegeben und versendet am 28. Dezember 2000 46. Stück

79. Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Dezember 2000 zur Durchführung des Burgenländischen Luftreinhalte- und Heizungsanlagengesetzes 1999 (Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000 - LHG-VO 2000)

§ 36 Messverfahren

(2) Die eingesetzten Messgeräte müssen den einschlägigen Normen entsprechen, ordnungsgemäß nach den Betriebsanleitungen des Herstellers gewartet und mindestens einmal jährlich von einer behördlich anerkannten Prüfstelle auf Funktion und Messgenauigkeit überprüft werden.