Vom Energieberater zum eingetragenen Energieeffizienz-Experten

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Angesichts steigender Preise für Brennstoff und Strom bei gleichzeitig steigendem Bedarf, ist das Thema Energieeffizienz in den gesellschaftlichen Fokus gerückt und auch regelmäßig Gegenstand politischer Entscheidungen. Die vergangenen Monate und Jahre waren in Sachen neuer Gesetze zur Energienutzung in der Geschichte Deutschlands beispiellos und die Energiewende ist in vollem Gange. Das zeigen vor allem die vielen neuen Regelungen rund um Wohngebäude, die unter anderem im Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, gebündelt sind. Dazu zählen zahlreiche Investitions- und Förderprogramme: Etwa für Wärmepumpen, Thermografie und Dämmungsoptimierung sowie Photovoltaik, aber auch für die, die das alles umsetzen sollen, indem sie beraten, planen, bauen und prüfen.

Dafür sind Handwerker, Hochschulabsolventen und Techniker gefragt – und zwar jede Menge. Deshalb hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, auch eine Möglichkeit auf den Weg gebracht, mit der Quereinsteiger sich zum Energieberater für Wohngebäude weiterbilden können. Neben Know-how für neue und „wiederentdeckte“ Technologien wie der Wärmepumpe und der Thermografie, ist auch Wissen vonnöten, um Gebäude aus der Energieeffizienzperspektive kritisch zu beurteilen.

Gerade beim Gebäudebestand, der zum Großteil aus Wohngebäuden besteht, ist das ein entscheidendes Thema; Stichwort Energieausweis. Seit dem 1. Mai 2021 gilt laut GEG ein neuer Energieausweis, der mehr relevante Angaben zum Wohngebäude umfasst. Um diesen zu erhalten, muss ein Fachmann entweder eine Vor-Ort-Begehung durchführen, diese mit Fotos dokumentieren und gegebenenfalls Modernisierungsmaßnahmen empfehlen oder anhand von postalisch oder elektronisch übermittelter Daten einen solchen Ausweis ausstellen. Dieser Fachmann heißt Energieberater, wenn man es einfach will. Etwas komplizierter wird es im Folgenden, wo wir auf die Energieeffizienz-Experten und die dazugehörige Expertenliste eingehen. Dabei beantworten wir die folgenden Fragen:

  • Was sind Energieeffizienz-Experten?
  • Wie wird man zum Energieeffizienz-Experten?
  • Welche Voraussetzungen gibt es dafür?
  • Was muss ich über die Energieeffizienz-Expertenliste wissen?
  • Welche Förderprogramme stehen für die Fortbildung zur Verfügung?
  • Wer kann einen Energieausweis für Wohngebäude ausstellen?

Definitionen und Voraussetzungen: Energieberater oder Energieeffizienz-Experte?

Zwar ist die Berufsbezeichnung Energieberater in Deutschland nicht geschützt, aber das GEG setzt klare Anforderungen an Personen, die entsprechende Leistungen anbieten möchten. Wer keine festgelegte Qualifikation erworben hat, darf keine Energieausweise ausstellen oder Förderanträge über satte Zuschüsse stellen. An genau denen sind die Kunden aber interessiert. In der neuesten Ausführung des GEG ist in Artikel § 88 Absatz 1 Nr. 2 bis 4 detailliert geregelt, welche Anforderungen eine Person erfüllen muss, um Energieausweise ausstellen zu dürfen.

Daraus geht unter anderem hervor, dass (1) Personen mit Hochschulabschluss in einschlägigen Fachrichtungen, (2) einige Handwerker und bestimmte (3) Techniker grundsätzlich eine Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen erlangen können.

Wer kann Energieeffizienz-Experte werden?

  1. Personen mit einem Hochschulabschluss in Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder in weiteren verwandten technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen.
  2. Handwerker im zulassungspflichtigen Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerbe oder im Schornsteinfegerhandwerk sowie Handwerksmeister im zulassungsfreien Handwerk, das diesen Bereichen nahesteht.
  3. Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst.
  4. Sonderfall: Alle, die eine „Qualifikationsprüfung Energieberatung“ erfolgreich abgelegt haben. Im § 88 GEG ist diese Möglichkeit nicht erwähnt und Energieausweise können von diesen Personen ohne die sogenannte Grundqualifikation nicht ausgestellt werden.
Voraussetzung zur tatsächlichen Erlangung der Berechtigung zum Ausstellen von Energieausweisen ist jeweils, dass sie sich entsprechend fortbilden oder die nötige Expertise bereits nachweisen können. Hier sind insbesondere öffentlich bestellte, vereidigte Sachverständige und Hochschulabsolventen mit zweijähriger Berufserfahrung oder einem Ausbildungsschwerpunkt in energiesparendem Bauen zu nennen. Für alle anderen Handwerker, Techniker und Hochschulabsolventen in den einschlägigen Bereichen ist „eine erfolgreiche Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens“ vonnöten.

(1) Zur Ausstellung eines Energieausweises ist nur eine Person berechtigt,

  1. die nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt ist, im Rahmen der jeweiligen Nachweisberechtigung,
  2. die eine der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllt und einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat
    1. in einer der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder
    2. in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a genannten Gebiet,
  3. die eine der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllt und
    1. für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerhandwerk die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt,
    2. für ein zulassungsfreies Handwerk in einem der Bereiche nach Buchstabe a einen Meistertitel erworben hat oder
    3. auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk in einem der Bereiche nach Buchstabe a ohne Meistertitel selbständig auszuüben, oder
  4. die eine der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllt und staatlich anerkannter oder geprüfter Techniker ist, dessen Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst.

(2) Voraussetzung für die Ausstellungsberechtigung nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 ist

  1. während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach einem Studium ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus,
  2. eine erfolgreiche Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten der Anlage 11 entspricht, oder
  3. eine öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ein Sachgebiet im Bereich des energiesparenden Bauens oder in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus.

 

Passend zum Gesetz hat die Deutsche Energie-Agentur, kurz dena, parallel ein Fortbildungsprogramm und eine Online-Kartei auf den Weg gebracht. Damit soll einerseits der wachsende Bedarf an Fachkräften in dem Bereich aufgefangen und andererseits sollen interessierte Kunden mit den Energieeffizienz-Experten vernetzt werden. Auf dem Portal energie-effizienz-experten.de finden sich deshalb nützliche Informationen für beide Seiten.

So werden Sie Energieeffizienz-Experte: Die Fortbildung

Für die Eintragung in die Liste der Energieeffizienz-Experten stellt die dena ein Regelbuch bereit. In diesem unterscheidet die Agentur die Fortbildung zum Experten in zwei Bereiche: Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Wir beschränken uns in diesem Artikel auf erstere. Sind die oben genannten gesetzlichen Anforderungen für die Erlangung der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise teilweise erfüllt, steht als Nächstes die Fortbildung an. Selbiges gilt für Quereinsteiger mit der Qualifikationsprüfung Energieberater. Die erforderlichen Inhalte sind in Anlage 11 GEG geregelt. Darin heißt es, dass die Schulung „praktische Übungen einschließen“ und besondere Fachkenntnisse in verschiedenen Bereichen vermitteln soll, dazu gehören:

  • Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen
  • Beurteilung der Gebäudehülle
  • Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen
  • Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Erbringung der Nachweise
  • Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

Die Fortbildung zur Eintragung als Energieexperte für Wohngebäude ist in zwei Module aufgeteilt. Das Basismodul hat einen Umfang von 80 bzw. 160 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Erstere gelten für Personen mit Hochschulabschluss in den einschlägigen Fachgebieten, letztere für alle anderen. Die dena stellt einen entsprechenden Fortbildungskatalog zur Eintragung in der Expertenliste bereit, der ab Seite 61 zu finden ist. Die Inhalte sind darin in neun Blöcke unterteilt, die sich größtenteils an den oben genannten Bereichen orientieren. Hinzu kommen die Bereiche rechtliche Grundlagen (Block 1), Strom aus erneuerbaren Energien (Block 7) sowie Beratung, Planung und Umsetzung (Block 9).

Anschließend an das Basismodul ist ein Vertiefungsmodul vorgesehen, das 40 Einheiten umfasst. Der Umfang dieses Moduls gestaltet sich für alle Fortbildungsteilnehmer gleich, unabhängig ihrer Biographie. Die Inhalte dieses Moduls hat die dena in dieselben neun Blöcke unterteilt wie im Basismodul. Genaueres dazu ist im Fortbildungskatalog ab Seite 66 des Regelhefts zu lesen. Insgesamt sind also 120 bzw. 200 Unterrichtseinheiten zu leisten, bevor die Abschlussprüfung absolviert werden kann. Wer diese erfolgreich besteht, kann bei der dena einen Antrag auf die Ersteintragung in der Expertenliste stellen.

 

Schaubild über die Fortbildungsübersicht

Grafik aus dem Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur GmbH. UE steht für Unterrichtseinheiten.

Die Fortbildung kann grundsätzlich sowohl vor Ort als auch im Fernunterrichtsformat geleistet werden. Die dena schreibt lediglich vor, dass mindestens 30 % der Unterrichtseinheiten im Präsenzformat erfolgen müssen. Das bedeutet eine Präsenzzeit von 36 Stunden für Studierte bzw. 60 Stunden für Nicht-Studierte. Ist der Lehrgang von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, kurz ZfU, zugelassen, verkürzt sich diese Zeit auf 8 Einheiten. Als Präsenzformat gilt neben dem Unterricht in physischer Anwesenheit auch solcher in virtuellen Klassenräumen. Voraussetzung bei Letzteren ist, dass eine „synchrone Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrenden erfolgt.“ Auch die Prüfung kann entweder vor Ort oder webbasiert erfolgen, wobei für das Online-Format wieder einige Bedingungen erfüllt sein müssen.

Weitere Voraussetzungen für die Eintragung in die Expertenliste

Für die Eintragung auf der Energieeffizienz-Expertenliste ist neben dem Nachweis der genannten Qualifikationen auch eine geeignete Haftpflichtversicherung vonnöten. Diese muss laut Dena-Regelheft „Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Beratung, der Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln sowie der Planung und Durchführung der jeweiligen Bauvorhaben“ abdecken.

Darüber hinaus bleibt eine Eintragung für Personen verwehrt, die sich in einem Insolvenz- oder einem ähnlichen Verfahren befinden oder innerhalb der vorangegangenen drei Jahre rechtskräftig wegen „einschlägiger Straftaten, zum Beispiel Subventionsbetrug, Betrug oder Urkundenfälschung“ verurteilt wurden.

Wer bietet die Fortbildung zum Energieeffizienzexperten an?

Die dena stellt neben der Website energie-effizienz-experten.de auch noch einen Fortbildungskalender für Energieeffizienzexperten zur Verfügung. Unter fortbildungskalender.de/termine finden Sie sowohl Fortbildungs-Termine für die Verlängerung der Eintragung als auch für die Ersteintragung. Dort sind die Kurse der meisten Anbieter zu finden und sowohl Basis- als auch Vertiefungsmodule gelistet, die als Vor-Ort-Kurse und Web-Kurse angeboten werden.

Je nachdem, welchem Personenkreis sie angehören, ist bei der Wahl der Fortbildung darauf zu achten, ob diese die Qualifikationsprüfung Energieberatung umfasst. Das ist vor allem für Quereinsteiger wichtig. Die Universität Kassel bietet auf ihrer Website Weiterbildung Energie Bauen Umwelt entsprechende Programme für alle Bedarfsgruppen an.

Die Kosten für die Fortbildung sind durch verschiedene Programme förderbar, beispielsweise von der Bundesagentur für Arbeit, die sowohl Beschäftigte als auch Arbeitssuchende fördert.

Weiterbildungsangebote für Quereinsteiger in die Energieberatung

Die folgenden Organisationen haben die Qualifikationsprüfung Energieberatung in ihr Portfolio aufgenommen. Damit lässt sich auch als Quereinsteiger, der weder Hochschulabsolvent noch Handwerker oder Techniker in den einschlägigen Fachbereichen ist, eine Eintragung auf der Expertenliste realisieren. Diese gilt dann allerdings ausschließlich für Wohngebäude und berechtigt nicht zum Ausstellen von Energieausweisen gemäß § 88 GEG.

  • Akademie der Hochschule Biberach
  • Öko-Zentrum NRW
  • Universität Kassel
  • Handwerkskammer Hannover
  • Akademie der Ingenieure AkadIng
  • TÜV Thüringen
  • GIH Bayern
  • bbt-Weiterbildung
  • GIH Baden-Württemberg
  • Campus-EW

Ja, die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste gilt nicht für immer. Neben einem Jahresbeitrag, der für die Eintragung fällig wird, sind auch regelmäßige Fortbildungen, sowohl in Praxis als auch Theorie, vonnöten. Näheres zum Inhalt dieser Fortbildungen ist dem Regelheft ab Seite 80 zu entnehmen.

Der Eintragungszeitraum in die Expertenliste beträgt in der Regel drei Jahre. Wichtig zu beachten ist dabei, dass das Vertragsverhältnis mit der dena dadurch nicht automatisch beendet wird. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, die Eintragung unter bestimmten Umständen ruhen zu lassen.

Testo bietet entsprechende Fortbildungskurse an, um die Eintragung auf der Expertenliste zu verlängern. Zum Beispiel die fünftägige Schulung zur Fachkraft Thermografie, die im September 2024 am Firmensitz in Titisee-Neustadt stattfindet. Für die Schulung erhalten die Teilnehmenden Dena-Punkte im Wert von 40 Unterrichtseinheiten für die Energieeffizienz-Expertenliste zur Verlängerung der Eintragung gutgeschrieben. Alternativ bietet Testo auch eine Operatorschulung für Bauthermografie an, die zwei Tage dauert und 16 Unterrichtseinheiten für die dena-Liste umfasst.

Was kostet die Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste?

Um sich auf der Energieeffizienz-Expertenliste einzutragen, berechnet die dena eine Gebühr, die für die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen anfällt. Je Modul werden 100 € netto fällig. Etwas verwirrend ist, dass die dena den Modulbegriff hier nicht ganz eindeutig verwendet. Während im Regelheft hauptsächlich vom Basis- und Vertiefungsmodul gesprochen wird, unterteilt die dena bei der Beitragsstruktur in die Module Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Da wir uns mit diesem Artikel auf Wohngebäude konzentrieren, werden für die Prüfung der Eintragung also einmalig 100 € fällig, sofern diese erfolgreich abgeschlossen wird. Erfolgt die Eintragung über Referenzen, fallen für die Prüfung zusätzlich 200 € netto an (Stand September 2023). Diese Möglichkeit wird aber nur für Nichtwohngebäude angegeben.

Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 120 € netto für ein Modul. Dieser setzt sich aus einem Sockelbeitrag von 70 € und einem Zusatzbeitrag von 50 € pro Modul (WG und NWG) zusammen. Bei der Eintragung für zwei Module fallen also 170 € als Jahresbeitrag an.

Sparen lässt sich bei der Jahresgebühr, wenn Sie Mitglied bei einem Netzwerkpartner sind. Mitglieder des Bundesverbands der Gebäudeenergieberater GIH bekommen beispielsweise einen Rabatt von 30 € pro Jahr. Alle Partner der dena bzw. der Energieeffizienz-Expertenliste finden Sie auf der dafür eingerichteten Webseite der Agentur.

Sie sind Energieberater mit mehreren Büros?

Wenn Sie mehrere Büros haben, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste erscheinen sollen, bietet die dena an, bis zu vier Adressen als sogenannte Nebenadressen zu melden. Das ist insofern interessant, weil die Suchtreffer in der Expertenliste standardmäßig nach Entfernung zur eingegebenen Postleitzahl sortiert sind. Pro Adresse berechnet die Agentur dabei 10 € netto jährlich (Stand September 2023).

Muss man sich in die Liste der Energieeffizienz-Experten der dena eintragen?

Wie eingangs schon erwähnt, ist die Berufsbezeichnung des Energieberaters nicht geschützt. Das heißt, dass sich jede Person so nennen darf – unabhängig ihrer Qualifikationen. Gleiches gilt für die Bezeichnung des Thermografen. Trotzdem spricht einiges dafür, sich um eine Eintragung als Energieexperte auf der Liste der dena zu bemühen. Die Bundesweite Interessenvertretung für Energieberaterinnen und Energieberater GIH schätzt die Eintragung als „unverzichtbar“ für Energieberater ein.

Wir schließen uns hier an. Die Website energie-effizienz-experten.de ist zum Dreh- und Angelpunkt geworden und bietet Kunden eine gute, detaillierte Übersicht über Experten in ihrer Nähe. Bei dem derzeitigen Bedarf an Beratung, Planung und Umsetzung im Bereich der Energieeffizienz ist ein Eintrag auf einer solchen Liste, die auf dutzenden anderen Websites und Informationsmaterialien referenziert wird, Gold wert. Darüber hinaus lassen sich Förderanträge für KfW oder BAFA oft nur in Verbindung mit einer Eintragung auf der Expertenliste stellen.

Wer braucht einen Energieausweis?

Eine Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen zu erlangen, lohnt sich. Der neue Ausweis, der seit Mai 2021 gilt, ist verpflichtend für alle Verkäufer und Neu-Vermieter von Immobilien. So steht es in § 80 GEG. Für potenzielle Käufer oder Neumieter sind die Daten aus dem Energieausweis schon in der Immobilienanzeige gesetzlich verpflichtend. Die Energieausweise sind jeweils 10 Jahre lang gültig.

Beispielhafter Eintrag in die Expertenliste

Beispielhafter Eintrag auf der Energieeffizienz-Expertenliste, abgerufen aus Freiburg i. Brsg. am 28. August 2023.

November 2023

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